Bei Frost: Autofahrern drohen 25, 35 und 80 Euro Bußgeld

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Wer sich bei frostigen Temperaturen nicht an seine Fahrschullektionen erinnert, der muss mit Bußgeldern von zusammengenommen bis zu 140 Euro rechnen. Und das, ohne überhaupt losgefahren zu sein. Worauf müssen Autofahrer also achten?
Mann kratzt Windschutzscheibe frei

Bei Frost: Autofahrern drohen 25, 35 und 80 Euro Bußgeld

Es gibt gute Gründe dafür, dass die meisten Menschen sonniges Juliwetter dem winterlichen Grau vorziehen. Doch die Winterzeit vermag mehr, als die Erde in triste Farben zu hüllen und die Menschen in dicke Jacken zu drängen. Insbesondere Autofahrer müssen aktuell verschiedene, teils wenig bekannte Regeln beachten. Tun sie dies nicht, drohen Bußgelder. Und dabei ist nicht von Sonderfällen die Rede, sondern explizit vom Alltag.

In nur wenigen Minuten: Bis zu 140 Euro Bußgeld

Frost und Schnee sind die natürlichen Feinde eines jeden Autofahrers. Insbesondere, wenn sich dieser noch nicht im Inneren des Wagens befindet. Um das Auto am Morgen startklar zu machen, müssen in der Kälte gewisse Vorbereitungen getroffen werden. Leider entscheiden sich viele Autofahrer dazu, dieser Aufgabe nur halbherzig nachzukommen. Und das kann teuer werden.

So reicht es nach Angaben des Bußgeldkatalogs nicht, ein Guckloch in die gefrorene Frontscheibe zu kratzen. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass sowohl die Front- als auch die Seitenscheiben eines Wagens komplett freizukratzen sind. Wer sich weigert, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro rechnen. Lediglich die Heckscheibe darf angesichts der Außenspiegel unangetastet bleiben.

Apropos Seitenspiegel, diese und die Nummernschilder gilt es ebenfalls zu enteisen. Und auch der Schnee auf dem Dach muss zwingend beseitigt werden. Andernfalls droht ein Bußgeld von diesmal 25 Euro. Richtig teuer wird es hingegen, wenn man den Motor laufen lässt, während man sich um Frost und Schnee kümmert. Denn dabei handelt es sich nicht nur um eine Umweltbelastung, sondern auch um eine Ordnungswidrigkeit. Kostenpunkt: 80 Euro.

Bußgelder und Punkte durch schlechte Sicht

Auch während der Fahrt kann schlechtes Wetter schnell zu hohen Bußgeldern führen – und nicht nur das. Wer etwa seine Geschwindigkeit trotz schlechter Sicht- oder Wetterverhältnisse nicht in angemessenem Umfang anpasst, dem drohen sowohl 100 Euro Strafe als auch ein Punkt in Flensburg. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern sollte man zudem innerorts darauf achten, die vorgegebene Geschwindigkeit einzuhalten. Bei einer Überschreitung von mehr als 25 km/h werden Bußgelder jenseits der 140 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg sowie mindestens ein Monat Fahrverbot fällig.

Bildquellen

  • Genervt vom Eiskratzen? Dann ist dieses Gadget ein Muss für den Winter!: Kärcher / inside digital
  • Bei Frost: Autofahrern drohen 25, 35 und 80 Euro Bußgeld: J.A. Dunbar / shutterstock.com

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