Im April 2021 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil: Banken und Sparkassen dürfen nicht einfach so die Preise für Girokonten anheben und auf eine stillschweigende Zustimmung ihrer Kunden hoffen. Vielmehr ist seitdem eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden notwendig, um höhere Kontoführungsgebühren wirksam werden zu lassen (Az. XI ZR 26/20). Das stößt bei den Finanzinstituten aber zunehmend auf Widerstand. Sie monieren einen hohen bürokratischen Aufwand und bereiten hinter den Kulissen ein großes Aufbegehren vor. Das berichtet das „Handelsblatt“.
Banken und Sparkassen wollen Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Kunden reaktivieren
Klares Ziel der Branche sei es, die Zustimmungspflicht bei Gebührenerhöhungen wieder zu kippen. Dafür werde eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches angestrebt, heiße es in einem Positionspapier der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), das dem „Handelsblatt“ vorliege. Sollten sich die Banken und Sparkassen mit ihrem Anliegen durchsetzen, wären Preisanhebungen bei Girokonten grundsätzlich auch wieder ohne eine explizite Einwilligung von Kunden möglich.
Aus Sicht der Geldinstitute ist das seit zwei Jahren gängige Modell nicht massentauglich. Sie stufen die Zustimmungspflicht – aus ihrer Sicht nachvollziehbarerweise – für Kunden als eher „überflüssige Zumutung“ ein. Tatsächlich ist das gängige Prozedere aber wohl eher für die Banken ein Ärgernis. Denn in der Tat weigert sich ein Teil der Kunden beharrlich, die zuletzt verkündeten Preiserhöhungen zu akzeptieren. Bis zu zehn Prozent stimmen den neuen AGB auch nach etlichen Aufforderungen durch die Kreditinstitute nicht zu.
Wer nicht zustimmt, muss mit einer Kündigung rechnen
Die Folge: Kunden ohne Willen, AGB-Änderungen zuzustimmen, müssen mit Kündigungen ihrer Konten bei den Banken und Sparkassen rechnen. So droht(e) etwa die DKB in einem Schreiben an ihre Kunden damit, bei ausbleibender Zustimmung „die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen“. Die Sparkasse Köln Bonn teilte am Mittwoch sogar bereits offiziell mit, rund 38.000 Kunden zu kündigen. Von den Kunden fehle noch immer die Zustimmung für einen Wechsel in ein neues Girokontomodell. Sie haben aber noch bis zum 20. März die Möglichkeit, den neuen AGB nachträglich zuzustimmen. Dann werde die Kündigung wieder aufgehoben. Von der Sparkasse Nürnberg waren bereits Ende vergangenen Jahres 10.000 Kündigungen verschickt worden.
Ob das Vorpreschen der Deutschen Kreditwirtschaft tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen. Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage des „Handelsblatt“ mit, derzeit noch zu prüfen, ob sich vor dem Hintergrund des BGH-Urteils eine Änderung des AGB-Rechts empfehle. Denkbar ist dem Vernehmen nach auch, dass zumindest Preisanhebungen bei bereits kostenpflichtigen Girokonten wieder ohne Zustimmung der Kunden erfolgen dürfen. Dies sei nach Ansicht der Banken und Sparkassen keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Sollte es den Banken tatsächlich wieder gestattet werden, einen Teil der Preise ohne ausdrückliche Kundenzustimmung zu erhöhen, dürfte das bei vielen Geldinstituten recht schnell dazu führen, dass für Kunden tatsächlich höhere Kontoführungsgebühren anstehen. Denn aufgrund der hohen Inflation im Euro-Raum rechnen zahlreiche Geldhäuser laut Branchengerüchten offenbar bereits Anpassungen der eigenen Gebühren durch. Viele Banken scheuen aber noch ein endgültiges Durchsetzen ob des hohen bürokratischen Aufwands.
Die Sparkassen bekommen den Hals einfach nicht voll! Wer nicht zustimmt wird zu einer Bank ohne Kontoführungsgebühren wechseln, wie z. B. ING.
Es wäre eine absolute Frechheit wieder den reichen Managern das Feld zu überlassen und Kunden weiter ausnehmen zu dürfen, ohne deren Zustimmung!
Was ist nur aus unserer Gesellschaft geworden, das die Jagd nach Geld einen so hohen Stellenwert hat? Und der Staat… leider nicht besser.