Wie die Bundesnetzagentur jetzt mitteilt, gibt es in Zusammenhang mit den Balkonkraftwerken möglichen Gefahren. Die Behörde ist als Aufsichtsbehörde unter anderem für das Stromnetz zuständig. Es geht dabei um unzulässige Wechselrichter für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. „Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Doch für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. „Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, so Müller weiter.
Balkonkraftwerk: Solarwechselrichter sind oft problematisch
Bereits im vergangenen Jahr seien der Behörde Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war. Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden sind diese formellen Anforderungen bei Produkten wichtig, da sie beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Doch das Formelle ist das eine. Wichtig ist auch, dass die Anlagen auch die technischen Anforderungen erfüllen. Denn anders als die formellen Auflagen können Verbraucher diese Anforderungen nicht einfach überprüfen, weswegen die Bundesnetzagentur im Rahmen der Marktüberwachung messtechnische Untersuchungen durchführt. Dabei sind den Behörden nun Mängel aufgefallen. So überschreiten einige Produkte im Betrieb gesetzliche Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit. Gegen die Hersteller können beispielsweise europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Einführer und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Um welche Produkte und Hersteller es geht, verrät die Bundesnetzagentur aber nicht. Offenbar laufen die Verfahren noch, so dass man sich mit einer Veröffentlichung angreifbar machen könnte.
So kannst du dich schützen
Die Bundesnetzagentur rät, dass du nur bei seriösen und bekannten Quellen ein Balkonkraftwerk bestellen solltest. Idealerweise informierst du dich auch bei Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest. Zudem kannst du die drei formalen Anforderungen der EU-Adresse, der CE-Kennzeichnung und der deutschsprachigen Bedienungsanleitung prüfen. Zudem sollte der Preis der Anlage im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein. Skeptisch werden solltest du aus Sicht der Bundesnetzagentur auch, wenn der Verkäufer dir keine Fragen zum Produkt beantworten will. Last not least sollte natürlich auch der verbaute Steckertyp in Deutschland nutzbar sein.