Die Bilanz der Deutschen Bahn nach den Unwettern der vergangenen Tage ist erschreckend: 1.000 Kilometer Strecke sind noch von Schäden betroffen. Von Zugfahrten nach Hamburg rät die Bahn auch am Sonntagmorgen noch ab. Auf Strecken nördlich der Linie Dortmund – Berlin verkehren bis Sonntagmittag laut Bahn gar keine Fernverkehrszüge. Danach sollen einzelne ICE und IC wieder nach und durch Norddeutschland fahren. Verlassen solltest du dich darauf aber nicht.
Bahn im Norden und Osten noch bis Montagmittag gestört
Doch es gibt auch ein wenig Entspannung: Über die Ost-West-Achse Berlin–Hannover–NRW verkehren wieder einzelne ICE-Züge und der S-Bahn-Verkehr läuft wieder halbwegs flüssig. Die Strecke von Berlin nach Leipzig ist schon seit gestern wieder befahrbar. Die Bahn geht dennoch von starke Beeinträchtigungen bis mindestens Montagnachmittag aus. Und das nicht nur im Norden der Republik. Auch in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird es laut Bahn noch bis Montagmittag zu Störungen und Zugausfällen kommen.
Das alles ist vor allem für Bahnfahrer entscheidend, die zu diesem Zeitpunkt auf den Strecken stecken geblieben sind oder deren Züge gar nicht erst gestartet waren. Doch was passiert mit deinem Ticket, wenn du nicht fahren konntest? Oder wenn du nicht fahren können wirst?
Ausgeweitete Kulanzregelung: Das passiert mit deinem Ticket
Die Bahn hat schon während der ersten Sturmzeit die Kulanzregelung gelockert und unter anderem die Zugbindung von Tickets gelöst. Gerade bei Sparpreisen und Super Sparpreisen hilft das, flexibel die Verbindung zu wechseln. Wenn du also heute oder morgen unterwegs sein musst, kannst du dir den Zug für deine Reise selbst aussuchen und musst nicht den nutzen, der auf dem Ticket festgeschrieben ist.
Doch was passiert mit deinem Ticket, wenn du die Reise bisher nicht antreten konntest oder wolltest? Du kannst schon gebuchte Tickets noch bis zum 28. Februar nutzen. Auch hier gilt: „Sie können einfach in den Zug einsteigen, die Zugbindung ist aufgehoben“, so die Bahn. Willst du auf deine Reise komplett verzichten, kannst du schon gebuchte Tickets bei der Deutschen Bahn kostenfrei stornieren. Das gilt auch, wenn dein angepeilter Zug regulär fahren würde.
Zug verspätet? Das kannst du tun
Warst du oder bist du von einer Zugverspätung betroffen, kannst du eine Entschädigung von der Bahn erhalten. Sie gilt für alle Zugtypen und ist auch außerhalb der aktuellen Unwetter-Situation gültig. Grundsätzlich gilt diese Regel ab einer Verspätung von einer Stunde. Am besten ist es dabei, sich die Verspätung vom Zugpersonal bestätigen zu lassen. Danach kannst du die Entschädigung per Post und dem PDF auf dieser Seite beantragen. Die zweite Möglichkeit: Du kannst mittlerweile die Verspätungs-Entschädigung auch über die Bahn-App oder online beantragen. Dafür ist jedoch ein Kundenkonto nötig.
Fahrpreis erstatten lassen.
Gibt es keine Taxi-Gutscheine von der DB bei diesen Sturm?
Bei früheren Stürmen gab es Taxigutscheine von der Bahn, wenn man genug Mitfahrer mit bezalten Ticket fand um Taxi voll zu besetzten.
Also für 3 bis 6 Mitfahrer.
Und die Taxifahrer sollen nach speziellen preiswerteren Tarif mit Bahn abgerechnet haben.