Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nehmen wieder zahlreiche Förderanträge entgegen. Nachdem viele der Förderprogramme nach Urteil des Bundesgerichtshofs zum Nachtragshaushalt 2021 gestoppt worden waren, herrscht inzwischen eine erste Entspannung in den Förderprogrammen. Durch die vorläufige Haushaltsführung bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes werden die Förderprogramme jedoch nur zu einem prozentualen Anteil mit Fördermitteln ausgestattet. Antragssteller sollen dadurch aber nicht benachteiligt werden. Nach der Einigung im Haushaltsausschuss gilt es als sicher, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Haushaltsentwurf Anfang Februar zustimmen werden.
Förderprogramm für Immobilienbesitzer reaktiviert
Durch die wiederaufgenommenen Förderprogramme können Immobilienbesitzer wieder zuverlässig planen. So ist eines der ersten Programme, die wieder in Kraft getreten sind, die Förderung der Energieberatung. Bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden erstattet der Staat bis zu 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung. Entscheidend ist dabei, dass der Energieberater aus einer Liste von dafür akzeptierten Energieexperten stammt. Bezuschusst werden kann dabei beispielsweise die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sowie eine energetische Einschätzung der eigenen Immobilie. Die Höhe der Fördersumme ist dabei begrenzt auf maximal 1.300 Euro für Ein- bis Zweifamilienhäuser sowie auf 1.700 Euro für Gebäude mit wenigstens drei Wohneinheiten beschränkt. Für Nichtwohngebäude kann die Deckelung des Zuschusses größer ausfallen, abhängig von der gewählten Dienstleistung des Energieberaters. Weitere Informationen zur Energieberatung haben wir hier für dich aufgelistet.
Eines der wenigen nicht vom Antragsstopp betroffenen Förderprogramme war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit dem Programm können Hausbesitzer sowohl zinsverbilligte Kredite als auch Zuschüsse erhalten, wenn sie energetisch sanieren. Die Förderung kann beispielsweise eingesetzt werden, wenn Eigentümer Wände oder Dach dämmen sowie alte Türen und Fenster ersetzen. Auch eine nachhaltige Heizung oder ein Smart-Home-System kommen in Betracht. Ideal kombiniert sich dieses Förderprogramm mit der Nutzung eines Energieberaters, um das bestmögliche Vorgehen für das eigene Haus zu ermitteln.
Diese Förderungen für Unternehmen und Kommunen nehmen neue Anträge
Mit der Förderung „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ hat der Bund eine Förderung für Unternehmen wieder aufgenommen. Sie dient dazu, Mitarbeiter in der neuen Heiztechnologie auszubilden, damit mehr Fachkräfte den Einbau vornehmen können. Das BAFA zahlt 90 Prozent der förderfähigen Kosten für Schulungen und Coachings zum Einbau oder Einstellen von Wärmepumpen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Schulung durch einen vom BAFA geprüften Anbieter stattfindet.
Auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze hat ihr Programm reaktiviert. Der Staat unterstützt damit gezielt Unternehmen und Kommunen beim Bau neuer Wärmenetze. So fördert er die Umstellung von Fernwärme auf eine Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien, die beispielsweise auf einer Solarthermie, Geothermie oder Großwärmepumpe beruhen können. Auch das Förderprogramm zu seriellen Sanierungen, der Anschaffung von E-Lastenrädern sowie dem Einsatz von Wasserstoff in der Industrie nehmen wieder Anträge entgegen.
Ab Februar: KfW-Förderung für Neubau kehrt zurück
Etwas mehr Geduld muss mitbringen, wer bauen möchte. Das beliebte KfW-Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau soll erst im Februar erneut starten, nachdem man die Fördergelder Mitte Dezember 2023 aufgebraucht hatte. Bundesbauministerin Klara Geywitz kündigte an, dass ab Februar neue Gelder für das Förderprogramm bereitgestellt werden sollen. Ähnlich ergeht es auch Industrie- und Gewerbetreibenden, die ihre Energieeffizienz steigern möchten. Zwar läuft die Förderung von zahlreichen Maßnahmen, wie etwa der Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien sowie dem Austausch von veralteten Anlagen gegen energieeffizientere Systeme. Allerdings überarbeitet man zurzeit die Förderrichtlinien für dieses Programm. Voraussichtlich ab dem 15. Februar können Anträge wieder beim BAFA und der KfW eingereicht werden.