Damit ein Babyphone funktioniert, benötigt es Funkfrequenzen. Doch ein Hersteller von Babyphones darf nicht einfach irgendwelche Frequenzen nutzen. Denn er könnte andere Dienste und Anwendungen stören. Deswegen werden Frequenzen in Deutschland und anderswo in der Regel bestimmten Diensten oder Anwendungen zugewiesen. Bei einigen Frequenzen – etwa beim Mobilfunk – muss sogar jeder Standort, an dem gesendet wird, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Allgemeinzuteilung bei vielen Geräten üblich – auch beim Babyphone
Weil das bei Geräten wie WLAN-Routern oder eben Babyphones nicht zielführend ist, gibt die Bundesnetzagentur sogenannte Allgemeinzuteilungen heraus. Das heißt, dass eine bestimmte Anwendung – also etwa ein Babyphone – in Deutschland bestimmte Frequenzen nutzen darf, ohne dies anmelden zu müssen. Bekannte Beispiele dafür sind WLAN-Router, Geräte mit Bluetooth oder bestimmte Hand-Funkgeräte. Nun will die Bundesnetzagentur eine Allgemeinzuteilung für Babyphones nicht verlängern. Sie ist aktuell bis Ende 2023 befristet.
Es geht dabei um die Nutzung des Frequenzbereiches 26,995–27,195 MHz, die zuletzt 2013 per Verfügung verlängert wurde. Im Behördendeutsch heißt das, dass die „Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen zur akustischen Überwachung von Personen (Babyüberwachungsanlagen)“ zulässig ist. Bei den Frequenzen handelt es sich um Lücken im Frequenzbereich des CB-Funks.
27 MHz-Babyphone sollte besser nicht mehr genutzt werden
Die gute Nachricht für Eltern: Babyphones, die heute im Handel erhältlich sind, funken inzwischen in aller Regel auf anderen Frequenzen. Zwar haben die alten 27-MHz-Frequenzen eine hohe Reichweite, doch genau das ist auch der Nachteil. Denn die alten Babyphones verfügen in der Regel über keinerlei Verschlüsselung und senden wie ein Radiosender einfach analog in die Umgebung. Jeder Nachbar mit einer CB-Funkanlage kann so in fremde Wohnungen hören, wenn das Babyphone angeschaltet ist – ganz legal. Zudem stören sich die CB-Funk-Anlagen und Babyphones mitunter. Moderne Babyphones in anderen Frequenzbereichen funken hingegen digital und verschlüsselt.
Dass die 27-Mhz-Geräte im Markt keine Rolle mehr spielen und technisch überholt sind, hat auch die Bundesnetzagentur erkannt. Sie geht davon aus, dass die Allgemeinzuteilung nicht mehr benötigt wird und will sie nicht verlängern. Nachteil: Hast du etwa ein altes Gerät von deinen Eltern geerbt, würdest du dich ab 2024 beim Einsatz des Gerätes möglicherweise strafbar machen. Ob dein Gerät betroffen ist, kannst du in der Regel durch einen Aufkleber auf der Rückseite erkennen, auf dem die verwendeten Frequenzen stehen sollten. Es handelt sich um 26,995 MHz, 27,045 MHz, 27,095 MHz, 27,145 MHz und 27,195 MHz. Die Geräte sind in der Regel bereits mehrere Jahrzehnte alt. Ob es zur tatsächlichen Nicht-Verlängerung kommt, ist aber noch offen. Die Bundesnetzagentur sammelt noch Stellungnahmen ein.