AVM unter Druck: Illegale Preisabsprachen bei FritzBox-Hersteller

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AVM, deutscher Hersteller von WLAN-Routern, muss ein Bußgeld in niedriger zweistelliger Millionenhöhe zahlen, weil gegen das Kartellrecht verstoßen wurde. Das Bundeskartellamt stellte illegale Preismanipulationen bei einigen AVM-Produkten fest.
AVM FritzBox Symbolbild

AVM muss eine Millionenstrafe wegen illegaler Preisabsprachen zahlen.

Mit einfach einzurichtenden WLAN-Routern hat sich der Berliner Hersteller AVM einen Namen bei vielen Nutzern von Breitbandanschlüssen gemacht. Ohne große Skandale wurde in den vergangenen Jahren mitten in der Hauptstadt unweit des Spreeufers die Entwicklung neuer „Fritz“-Produkte und das allgemeine Geschäft in zahlreichen europäischen Ländern vorangetrieben. Jetzt jedoch kommt heraus: Ganz so sauber wie allerorten angenommen hat AVM in der Vergangenheit nicht gearbeitet. Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro gegen den deutschen Hersteller verhängt, weil das Unternehmen die Preise für einige Produkte künstlich hochgehalten haben soll. Auch ein verantwortlich handelnder Mitarbeiter muss eine Geldbuße zahlen.

AVM tätigt illegale Absprachen zu Verkaufspreisen

Im Zuge seiner Ermittlungen kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass Mitarbeiter von AVM neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Absprachen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen hätten. Teilweise sollen bestimmte Mindestverkaufspreise, sogenannte Zielpreise, gefordert worden sein, die zwischen dem unverbindlichen Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Händler lagen. Die Endverbraucherpreise der Händler hätten AVM-Mitarbeiter dem Vernehmen nach fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 auch eine spezielle Software zum Einsatz kam.

Die Abstimmungsmaßnahmen erfolgten in unterschiedlicher Intensität insbesondere dann, wenn Endverbraucherpreise in hohem Maße unter den sogenannten Zielpreisen lagen. Aber auch nach entsprechenden Beschwerden von Händlern über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der vom Hersteller beanstandeten Endverbraucherpreise zu oder passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

FritzBox-Hersteller wollte stationären Handel unterstützen

AVM teilte mit, den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt haben zu wollen, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibe. Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war hingegen nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes sei das in dieser Form nicht zulässig. „Aus Sicht der Geschäftsführung ist entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar“, sagte eine AVM-Sprecherin.

Eingeleitet wurde das nun abgeschlossene und einvernehmlich beendete Verfahren bereits im Jahr 2022. Damals hatte das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben einen anonymen Hinweis und verschiedene Hinweise aus dem Markt erhalten, was auch zu einer Durchsuchung in den Räumlichkeiten von AVM führte. Die Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig, die betroffenen Elektronikfachhändler müssen mit keinen Bußgeldern rechnen.

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