Lange Zeit und immer wieder betonte Elon Musk, dass Tesla führend sei beim autonomen Fahren. Man präsentierte Teslas Autos häufig im Zusammenhang mit selbstfahrenden Eigenschaften. Damit erhielt man viel Aufmerksamkeit und das war wohl auch einer der Gründe für den steilen Aufschwung, den der Autobauer aus den USA hinlegte. Und nicht zuletzt folgte auf erhöhte Bekanntheit ein erhöhter Absatz und viel Fantasie bei den Aktionären. Doch einige von diesen sehen sich getäuscht und um Millionen betrogen.
Klage vor Gericht: Elon Musk und Tesla müssen sich Sammelklage stellen
Jetzt klagen wegen dieser Umstände laut Handelsblatt zwei Pensionsfonds. Die Anwälte der Großkanzlei Labaton Sucharow in New York wurden von ihnen beauftragt, die Klage zu führen. Die Anklage will Schadensersatz, weil man sich getäuscht sieht. Tesla und Elon Musk haben jahrelang vorgegeben, auf dem Sprung zu komplett autonom fahrenden Autos zu sein. Doch das entspreche nicht der Realität. Was folgte, sei ein Aktienkurs-Abschwung, der Millionen gekostet habe.
Dass Tesla noch meilenweit vom echten autonomen Fahren, also dem Fahren auf Level 5, entfernt ist, zeigt auch, dass bisher lediglich Mercedes die Stufe 3 erreicht hat. Tesla fährt immer noch auf Stufe 2 herum. Und genau hier setzt die Klage an: „Tesla-Autos können nicht sicher selbst fahren, und Tesla stand nie kurz davor, echte autonome Fahrsysteme auf den Markt zu bringen“, so die Anwälte. Damit hätten Tesla und Musk den Aktienkurs künstlich angetrieben, um dann mit viel Gewinn die eigenen Aktien zu verkaufen. Leidtragende sind demnach die Aktionäre, die auf einem hohen Level eingestiegen sind und nun auf massiven Kursverlusten sitzen bleiben.
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist zurzeit noch völlig offen. Tesla und Musk haben ein halbes Jahr Zeit, auf die Klageeinreichung zu reagieren. Wird die Klage zugelassen, startet ein Gericht mit der Beweisaufnahme und später dem regulären Verfahren. Schlussendlich könnte hier ein Vergleich herauskommen, der dann außergerichtlich stattfindet, aber vom Gericht als allgemeingültig anerkannt wird. Hier winkt ein Geldregen für Kläger und Anwälte. Doch ob es dazu kommt, müssen die kommenden Monate zeigen.