Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der noch nie ein Knöllchen bekommen hat. Selbst wenn man ansonsten ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ist, kann es passieren, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung versehentlich überschreitet oder an einer nicht vorgesehenen Stelle parkt. Dafür ein Bußgeld zahlen zu müssen, ist zwar ärgerlich, allerdings gerechtfertigt. Was jedoch, wenn man für dasselbe Vergehen gleich zweimal ein Bußgeld aufgebrummt bekommt? Nach einem aktuellen Urteil kann genau das künftig häufiger passieren.
Urteil erlaubt zwei Bußgeldbescheide für denselben Fehler
Das Amtsgericht Lübeck hat jüngst im Rahmen eines Verfahrens entschieden, dass eine Ordnungswidrigkeit auch in zeitlich nahen Abständen erneut geahndet werden kann. Das Urteil begründet das Amtsgericht laut Rechtsanwalt Christian Solmecke damit, dass der Verstoß ansonsten ungehindert fortgesetzt werden könnte.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall, in dem ein Autofahrer ein Bußgeldbescheid erhielt, weil die Hauptuntersuchung seines Wagens seit mehr als acht Monaten überfällig war. Nur wenige Tage später wiederholte sich die Geschichte an einem anderen Ort und das Ordnungsamt belangte ihn ein zweites Mal – für dasselbe Vergehen. Dagegen legte der Fahrzeughalter Einspruch beim Amtsgericht Lübeck ein. Nach seiner Auffassung müsse er vor weiteren Bußgeldbescheiden geschützt sein, solange der ursprüngliche Bescheid nicht rechtskräftig sei.
Das AG Lübeck vertrat jedoch eine andere Ansicht. Demnach könnte es andernfalls zu langen Zeiträumen kommen, in denen Betroffene den Verstoß ungeahndet fortsetzen könnten. Folglich kann es durchaus passieren, dass künftig für das gleiche Vergehen mehrere Strafen anfallen. Bisher ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig.
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Überziehen der Hauptuntersuchung – Welche Strafen drohen?
Die Strafen für das Überziehen der Hauptuntersuchung fallen laut dem Bußgeldkatalog gestaffelt aus. So müssen Pkw-Fahrer, die zwei bis vier Monate lang versäumt haben, ihren Wagen untersuchen zu lassen, 15 Euro auf den Tisch legen. Zwischen vier und acht Monaten wächst das Bußgeld auf 25 Euro an. Und wer auch diesen Zeitraum überschreitet, muss mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Abseits von Bußgeldern kann es bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten zu einer vertieften HU kommen. Dabei nehmen Fachkräfte das Fahrzeug noch genauer unter die Lupe. Im Zuge dessen können zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Prozent der üblichen HU-Gebühren anfallen. Ferner droht jüngeren Fahrern bei einer längeren TÜV-Überziehung von mehr als acht Monaten ein sogenannter B-Verstoß und damit eine deutliche Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
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