Wer sein Auto falsch heizt, zahlt 80 Euro Bußgeld

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Wer gegen die Verkehrsvorschriften verstößt, dem drohen hohe Bußgelder oder gar ein Entzug des Führerscheins. Doch selbst wenn du nichts weiter tust, als im Stau oder am Straßenrand zu stehen, können Strafzahlungen anfallen. Wir verraten, worauf es zu achten gilt.
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Bußgeld für falsches Heizen im AutoBildquelle: FotoDuets / shutterstock.com

Die Straßenverkehrsordnung umfasst zahlreiche Regeln. Die wichtigsten sollten jedem Autofahrer ein Begriff sein. Dagegen fliegen viele kleinere Regelungen unter dem Radar. Den Römern mit ihrem „Ignorantia legis non excusat“ (zu Deutsch in etwa: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) haben wir zu verdanken, dass bei Verstößen auch hier Bußgelder anfallen. Eine Richtlinie dürften Autofahrer in der kalten Jahreszeit dabei besonders häufig brechen. Die Folge: 80 Euro Bußgeld.

Autoheizung abschalten – hier ist es Pflicht

Ohne Autoheizung kann man sich ein Auto nicht mehr vorstellen. Insbesondere im Winter gibt es kaum etwas Besseres. Doch was viele Autofahrer nicht wissen: Nutzt man diese im falschen Moment, kann es Bußgelder hageln. Das Verbot ergibt sich dabei aus dem §30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es im ersten Absatz: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“. Das bedeutet unterm Strich, dass der Motor am Straßenrand oder sogar im Stau auszuschalten ist. Wer der Vorschrift zuwiderhandelt – etwa weil er die Heizung nicht missen möchte – dem droht laut dem Bußgeldkatalog eine Strafzahlung in Höhe von 80 Euro. Der offensichtliche Grund: Umweltschutz.

Dabei gilt die Vorschrift auch, wenn man sich auf dem eigenen Grundstück befindet und den Motor beispielsweise der Bequemlichkeit halber laufen lässt, während man die Scheiben freikratzt. Diesmal ergibt sich das Verbot jedoch aus dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LimSchG).

Auch höhere Bußgelder sind möglich

Ferner geht aus dem § 30 der StVO hervor, dass Auto- und Beifahrer Fahrzeugtüren nicht „übermäßig laut“ schließen sollen. Und auch „unnützes Hin- und Herfahren“ ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, „wenn Andere dadurch belästigt werden“. Bei letzterem können Geldbußen in Höhe von 100 Euro anfallen.

Auch bei Apps müssen Autofahrer aufpassen. Denn wer die falsche verwendet, dem droht nicht nur eine Geldstrafe, sondern zusätzlich auch ein Punkt im Fahreignungsregister.

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