Wenn im Sommer die Temperaturen über die 30-Grad-Marke steigen, sind so manche Autofahrer auf dem Weg zum See oder in den Urlaub dazu verleitet, barfuß oder mit Flip–Flops hinter das Steuer zu steigen. Keine gute Idee warnt der ADAC. Beides ist in Deutschland zwar nicht verboten, gefährlich kann es aber trotzdem werden, wenn man ohne festes Schuhwerk Auto fährt. Auch im Sommer gelten beim Autofahren schließlich besondere Regeln.
Barfuß oder mit Flip-Flops Auto fahren? Lieber nicht!
Denn was viele Autofahrer nicht wissen: Wer in kritischen Bremssituationen ohne einen richtigen Schuh (s)ein Auto fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann arge Probleme bekommen. Dann droht nämlich nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eventuell sogar eine gewisse Teilschuld. Denn wer barfuß oder mit Flip-Flops einen Pkw fährt, verstößt gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht.
Mehr noch: Es droht zusätzlich Ärger mit der Versicherung. Die eigene Kaskoversicherung kann Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern, wenn kein ordentliches Schuhwerk während der Fahrt zum Einsatz kam. Deswegen rät der ADAC jedem Autofahrer, Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.
Zuladung immer ordentlich sichern
Vorsicht walten lassen sollte man im Auto auch bei der Zuladung. Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen. Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung immer korrekt zu sichern. Das heißt: Es dürfen bei einer Vollbremsung oder bei plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls drohen 35 Euro Verwarngeld. Bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
Autofahren im Sommer: Auf die richte Sonnenbrille achten
Und auch bei Sonnenbrillen solltest du wissen, dass nicht alle Modelle für das Autofahren geeignet sind. Brillen der Blendschutzkategorie 4 etwa sind für den Straßenverkehr ungeeignet. Hier lassen dunkle Gläser und ein hoher Blendschutz nur drei bis acht Prozent des Lichts durch. Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger oder einem Tönungsgrad ab 75 Prozent sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr.
Grundsätzlich rät der ADAC davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder bei Dunkelheit noch eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen sollte man zudem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden können. Braun oder grau getönte Gläser verfälschen den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.