Aufgepasst: Wer das im Straßenverkehr macht, dem drohen 2 Jahre Knast

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Wer nicht blinkt, obwohl er abbiegt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro. Doch das ist ein Klacks gegenüber dem, was passieren kann, wenn man in einer bestimmten Situation falsch handelt. Ob Autofahrer oder Fußgänger: Es droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Aufgepasst: Wer das im Straßenverkehr macht, dem drohen 2 Jahre Knast
Aufgepasst: Wer das im Straßenverkehr macht, dem drohen 2 Jahre KnastBildquelle: (Augustin-Foto) Jonas Augustin / Unsplash

Ob als Autofahrer oder Fußgänger, ob mit dem Fahrrad oder Roller: Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss sich an bestimmte Regeln halten. Und die Straßenverkehrs-Ordnung in Deutschland ist ziemlich umfangreich und sorgt auch immer wieder für Verwirrung. So muss man etwa den Führerschein abgeben, wenn man über eine rote Ampel fährt, in drei Fällen ist es aber erlaubt, über Rot zu fahren. Doch bei einer Sache kennt das Gesetz keinen Spaß und allen Verkehrsteilnehmern droht eine Gefängnisstrafe.

Gefängnisstrafe: Was man im Straßenverkehr nie machen sollte

Bei einem Unfall zählt jede Minute. Je früher die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, desto größer die Chance, den Opfern helfen zu können. Es ist für Helfer und Opfer nicht nur ärgerlich, wenn Gaffer sie beim Einsatz behindern. Es kann das tödliche Folgen haben, wenn man Sanitätern die Arbeit im Straßenverkehr erschwert. Gegenüber dem ADAC erklärt der Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino, dass vielen Schaulustigen das Situationsbewusstsein völlig fehle. „Sie sehen nicht, welche Verantwortung für Menschen in Not aktiv zu übernehmen ist. Es entsteht stattdessen der Eindruck, das außergewöhnliche Ereignis passiv verfolgen zu können.“ Doch Autofahrer, Fußgänger und Co., die gaffen und Fotos oder Videos machen, müssen mit einer drakonischen Strafe rechnen.

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Wer bei Unfällen im Straßenverkehr keine Hilfe leistet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. Einzige Ausnahme: Man bringt sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr. Die gleichen Strafen drohen auch, wenn man etwa Rettungskräfte beim Einsatz behindert. Noch schlimmer wird es für Gaffer, wenn sie Verletzte und verunglückte Fahrzeuge oder Menschen fotografieren oder filmen. Dann nämlich müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Gaffer die Fotos und Videos veröffentlicht. Was zählt, ist allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“.

Und wie würdest du reagieren?

Was der Verkehrspsychologe rät: „Wenn Sie online auf einen derartigen Film stoßen, sollten Sie deshalb am besten gar nicht oder nur in ablehnender Weise reagieren.“ Das unterbindet, dass Gaffer und Ersteller solcher Aufnahmen im Straßenverkehr mit positiven Reaktionen in ihrem Verhalten bestätigt werden. „Außerdem sollte sich jeder überlegen, ob er von sich selbst oder seinen Freunden und Verwandten im Internet Fotos oder Videos in einer lebensbedrohlichen Situation sehen möchte.“

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