Aufgeflogen! VW, Ford und Co. sprachen sich ab – Schadensersatz?

3 Minuten
Über 15 Jahre lang haben sich diverse Autobauer mit dem Ziel der Profitmaximierung abgesprochen. Und das zulasten anderer Unternehmen sowie von Autokäufern. Nun verhängte die EU-Kommission ein Millionen-Bußgeld. Zudem drohen weitere Verluste aus Schadensersatzansprüchen.
Volkswagen-Gebäude
Aufgeflogen! VW, Ford und Co sprachen sich ab – Schadensersatz?Bildquelle: Volkswagen

Bei einem Kartell sprechen sich Unternehmen ab, um als gemeinsame Front aufzutreten und dadurch finanzielle oder sonstige Vorteile zu erhalten. Dieses Vorgehen verstößt gegen das Gesetz, denn es verzerrt den Wettbewerb. Aktuell ist ein Kartell aufgeflogen, das aus insgesamt 16 Automobilherstellern bestand. Dazu zählen unter anderem Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW, Ford und Toyota. Ferner war auch die Vereinigung europäischer Automobilhersteller (ACEA) beteiligt. Diese soll das Kartell logistisch unterstützt, Kontakte geknüpft und Treffen zwischen den am Kartell beteiligten Automobilbauern organisiert haben. Und die Leidtragenden? Demontagebetriebe und Autokäufer.

458 Millionen Euro Bußgeld

Die Europäische Kommission verkündete jüngst die Anordnung einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro gegen 15 Automobilhersteller und den Branchenverband ACEA an. Lediglich Mercedes-Benz entging der Strafzahlung, da das Unternehmen als Kronzeuge mit den Ermittlern zusammenarbeitete. Alle weiteren Firmen sollen ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt haben.

Das Kartell bestand zwischen Mai 2002 sowie September 2017 und soll laut der Untersuchung in erster Linie zwei Ziele verfolgt haben. Zunächst vereinbarten die Beteiligten, Demontagebetrieben die Aufarbeitung von Altfahrzeugen nicht zu vergüten. Zudem tauschten die Autobauer Geschäftsinformationen über individuelle Vereinbarungen mit Demontagebetrieben aus, um insgesamt günstigere Konditionen durchzusetzen.

Darüber hinaus vereinbarten die Automobilhersteller jedoch auch, nicht zu bewerben, wie viele Bauteile in ihren Fahrzeugen wiederverwendbar waren und in welchem Ausmaß recycelte Materialien in Neuwagen zum Einsatz kamen. Auf diese Weise war es Verbrauchern nicht möglich, wichtige Recyclinginformationen bei der Wahl eines neuen Fahrzeugs zu berücksichtigen.

Folgende Unternehmen sind betroffen:

  • Mercedes-Benz – 0 Euro
  • Stellantis – 74.934.000 Euro
  • Mitsubishi – 4.150.000 Euro
  • Ford – 41.462.000 Euro
  • BMW – 24.587.000 Euro
  • Honda – 5.040.000 Euro
  • Hyundai / Kia – 11.950.000 Euro
  • Jaguar Land Rover / Tata – 1.637.000 Euro
  • Mazda – 5.006.000 Euro
    – davon gesamtschuldnerisch mit Ford: 1.034.000 Euro
  • Renault / Nissan – 81.461.000 Euro
  • Opel – 24.530.000 Euro
    – davon gesamtschuldnerisch mit GM: 13.659.000 Euro
  • Nur GM – 17.075.000 Euro
  • Suzuki – 5.471.000 Euro
  • Toyota – 23.553.000 Euro
  • Volkswagen – 127.696.000 Euro
  • Volvo – 8.890.000 Euro
    – davon gesamtschuldnerisch mit Ford: 3.901.000 Euro
    – davon gesamtschuldnerisch mit Geely: 4.419.000 Euro
  • ACEA – 500.000 Euro

Neben Mercedes-Benz haben auch Stellantis, Mitsubishi, Ford und Opel Ermäßigungen in Höhe zwischen 20 und 50 Prozent erhalten.

Erhalten Betroffene Schadensersatz?

Grundsätzlich muss der letzte Besitzer eines Altfahrzeugs in der Lage sein, dieses kostenfrei in einem Demontagebetrieb zu entsorgen. Mögliche entstandene Kosten soll bei Bedarf der Autobauer tragen. Und auch über die Recyclingleistung von Neuwagen müssen potenzielle Käufer informiert werden.

„Durch die Abwälzung der Entsorgungskosten auf Dritte wurde ein großer Anreiz für die illegale Entsorgung oder den illegalen Export geschaffen: Allein im Jahr 2020 sind 150.000 Fahrzeuge einfach verschwunden“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Da auf diese Weise Ressourcen und Ersatzteile für Reparaturen verloren gehen, fordert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, seinerseits: „Bei der aktuellen Novellierung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Hersteller endlich zur Teilnahme an Rücknahmesystemen sowie zur vollständigen Finanzierung der Autoverwertung verpflichtet werden. Nur so kann eine bestmögliche Sammlung, eine Schadstoffentfrachtung, ein Recycling und die Rückgewinnung von Ersatzteilen erreicht werden.“

Laut Angaben der Europäischen Kommission können Personen und Unternehmen, die vom zuvor aufgeführten wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz klagen. Die verhängten Geldbußen werden dabei nicht mindernd angerechnet.

Und was sagst du?

Bitte gib Dein Kommentar ein!
Bitte gibt deinen Namen hier ein