Für viele Käufer ist eine IP-Zertifizierung und der damit einhergehende Schutz gegen Staub und Wasser eines der wichtigsten Kaufkriterien. Aus diesem Grund hat Apple seine iPhones in den vergangenen Jahren größtenteils mit einer IP67 oder einer IP68-Zertifizierung ausgestattet. Damit sollen Smartphones je nach Modell bis zu 30 Minuten lang in einer Tiefe von bis zu sechs Metern verbringen können – so zumindest die Angaben des US-Herstellers. Laut einer aktuellen Klage soll die tatsächliche Widerstandsfähigkeit im Alltag jedoch deutlich geringer ausfallen. Und das könnte fatal sein. Denn was viele nicht wissen: Trotz einer vorhandenen IP-Zertifizierung deckt die Apple-Garantie keine Schäden, die durch Flüssigkeiten entstanden sind, ab. Eine Reparatur wird in einem solchen Fall nur kostenpflichtig durchgeführt.
Apple wegen Irreführung verklagt
Eingereicht wurde die Sammelklage am Samstag in New York (USA). Hauptklägerin ist dabei Antoinette Smith, deren iPhone 8 laut Klageschrift Wasserschäden davontrug, obgleich der Kontakt mit Wasser der IP-Zertifizierung des Handys sowie dessen vermarkteten Eigenschaften entsprach. Apple verweigerte jedoch die Reparatur, da der im Smartphone verbaute Wasserindikator rot verfärbt war. Laut Klageschrift könne sich der Indikator allerdings sogar beim Abspülen des iPhones mit Leitungswasser verfärben. Und Apple bewirbt ein solches Reinigungsverfahren sogar explizit auf dessen Website.
Darüber hinaus sollen die oben aufgeführten Tiefen- und Minutenangaben die Nutzer in die Irre führen können. Denn die dazugehörigen Tests wurden unter Laborbedingungen mit reinem Wasser durchgeführt. Das erfahren Nutzer allerdings nur, wenn sie sich in das Kleingedruckte vertiefen. Im Alltag – beispielsweise im Schwimmbad oder dem Meer – könne man sich auf die von Apple genannten Werte dagegen nicht verlassen, da das Wasser Chlor oder Salz beinhaltet. Smith möchte darum, dass die Wasserschutz-Angaben künftig auf Werten aus der alltäglichen Nutzung und nicht auf Labortests beruhen.
Gute Erfolgsaussichten?
Grundsätzlich könnte die Sammelklage durchaus Erfolg haben, denn es ist nicht das erste Mal, dass Apple vorgeworfen wird, Verbraucher in puncto Wasserschutz in die Irre geführt zu haben. Im November 2020 verhängte eine italienische Wettbewerbsbehörde eine Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro über Apple. Auch damals soll das US-Unternehmen die Wasserwiderständigkeit seiner Smartphones beworben, Nutzern anschließend jegliche Garantieansprüche wegen eines Wasserschadens verweigert haben. Dieser Sachverhalt wurde auch in der aktuellen Klageschrift aufgeführt.
Bezüglich der europäischen Gewährleistung zählt die Aussage von Apple m.E. eindeutig als Zusicherung einer Produkteigenschaft. Egal, ob die inneren Indikatoren anschlagen – der Verkäufer haftet für Schäden bei bestimmungsgemäßen Verbrauch.
iPhone X ( 18 Monate jung) im Nichtschwimmerbecken kurz für ein Photo der untergetauchten Tochter (es war sonst niemand im Freibad!) benutzt, Ende! Schrott! Erst da habe ich die speziellen Garantiebedingungen gelesen. Also aufpassen. Apple bewirbt die IP, aber schließt dann die Gewähr aus…die Dichtung könne ja altern usw..
Das ist doch nichts Neues. Egal ob Apple, Samsung oder sonst ein Hersteller. Wasserfestigkeit wird beworben und in den Garantiebedingungen ausgeschlossen. Da könnte kann sie alle in einen Sack stecken 🤷🏽♀️
Ich komme aus dem Laborbereich in dem auch solche Schutzarten geprüft werden. Klar findet das unter Laborbedingungen statt. Wie sonst will man Testergebnisse weltweit miteinander vergleichen können.
Was aber ebenso immer wieder für Diskussionen sorgt ist, dass viele annehmen, wenn ich IPX7 bestehe, bestehe ich auch die Schutzarten darunter. Nur ist es so, das IPX7 ein statischer Druck ist und bei IPX6 ein dynamischer Druck standhält. Daher“saufen“ Geräte auch Mal ab, wenn Sie unter eine Wasserhahn gehalten werden oder mit unter die Dusche gehen. Bleiben aber Dicht wenn sie in den See fallen