Die Ampelkoalition hat lange über die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Ende Februar 2024 hat die Regierung ein Gesetz beschlossen. Zum Monatsbeginn ist es auch schon in Kraft getreten. Das Cannabisgesetz ist weniger strenger ausgefallen als geplant. Ursprünglich sollte der Konsum in der Nähe von Schule und anderen Einrichtungen im Umkreis von 200 Metern verboten werden. Jetzt ist es deutlich weniger.
App für Kiffer: So siehst du die Verbotszonen
Hierzulande ist der Konsum von Cannabis seit dem 1. April 2024 gestattet. Jedoch ist das Kiffen nicht an jeder Ecke und im Beisein von jeder Altersgruppe erlaubt. Das Gesetz verbietet das Kiffen rund um Kitas, Spielplätze, Schulen und Jugendzentren. Dasselbe gilt für öffentliche Sportplätze. Hier ist es im Umkreis von 100 Metern verboten. Zwischen 7 und 20 Uhr gelten auch Fußgängerzonen als Verbotszonen. Auch in den sogenannten Cannabis-Social-Clubs oder in ihrer Nähe darfst du nicht kiffen. Sollten Minderjährige anwesend sein, ist dies ebenfalls untersagt.
Das Rauchen von Joints in Restaurants, Clubs oder anderen Kultureinrichtungen richtet es sich nach dem dortigen Landesnichtrauchergesetz. Doch wie findest du heraus, wo das Kiffen erlaubt ist? – Es gibt bereits ein paar Apps, die dir verraten, wo sich die „Grünen-Zonen“ befinden. Eine davon nennt sich CannaRadius. Auf einer herkömmlichen Karte werden dir dort die jeweiligen Verbotszonen angezeigt. In allen Gebieten, die nicht orange aufleuchten, ist der Konsum erlaubt. Eine Voraussetzung für die Nutzung der App ist, dass sie auf deinen aktuellen Standort zugreifen darf. Die Cannaradius-App ist für iOS- und Android-Geräte erhältlich.
Verbotszonen in Großstädten
Doch es gibt ein Problem. Solltest du in einer Großstadt, wie Köln oder Berlin, leben, zeigt dir die App überwiegend orange markierte Zonen an. Somit zählen diese dann zu den Verbotszonen oder auch Schutzzonen genannt. Im Vergleich zu kleineren Städten findest du weniger Zonen, in denen der Konsum gestattet ist. Das Kiffen in einer Schutzzone kann zu einer Geldstrafe von einem bis maximal 30.000 Euro führen.
Sehr gut