Jobbewertungsportale wie Kununu stellen eine Möglichkeit für Arbeitssuchende dar, sich vorab über einen potenziellen Arbeitgeber zu informieren. Damit könnte künftig jedoch Schluss sein. Denn seit einem kürzlich erfolgten Urteil müssen anonyme Bewertende die Preisgabe ihrer Identität befürchten. Nicht ausschließlich durch Kununu, sondern gegebenenfalls auch durch sämtliche weitere beteiligte Unternehmen wie E-Mail-Anbieter – und das ist der Knackpunkt.
Arbeitgeber vs. Bewerter
Haben Bewertungsportale eine Pflicht zur erweiterten Auskunftserteilung, wenn möglicherweise falsche Tatsachenbehauptungen geäußert wurden, die dem Ruf eines Unternehmens schaden können? Oder überwiegt hier doch der Datenschutz? Dieser Frage ging jüngst das Landgericht München nach. Im Mittelpunkt stand ein Fall, im Rahmen dessen ein Arbeitgeber aus der Automobilbranche sich mit Blick auf zwei kritische Kununu-Bewertungen unfair behandelt fühlte. Die Plattform veranlasste zunächst ein Stellungnahmeverfahren, das jedoch erfolglos blieb. Daraufhin wurde die Bewertung gelöscht.
Ferner erhielt der Arbeitgeber aufgrund eines rechtskräftigen gerichtlichen Auskunftsbeschlusses die E-Mail-Adressen der Bewerter ausgehändigt. Da eine Identitätsbestimmung auf ihrer Basis nicht möglich war, verlangte das Unternehmen auch vom Anbieter der E-Mail-Adressen (Gmail) Auskunft – also von Google. Da der US-amerikanische Anbieter sich jedoch weigerte, folgte das zuvor erwähnte Verfahren vor dem Landgericht (LG) München (Az. 25 O 9210/24). Im Urteil vom 19. Februar 2025 verpflichtete das LG Google dann, die geforderten Nutzerdaten preiszugeben. Auch, obwohl die Bewertungen selbst nicht über den E-Mail-Dienst erfolgten, sondern eben über Kununu. Stichwort: Kettenauskunft. Das sei für eine effektive Rechtsverfolgung notwendig.
Gefährliches Urteil
Da die Tatsachenbehauptungen in den Kommentaren nicht belegt wurden, ist ihr Wahrheitsgehalt grundsätzlich fragwürdig. Es droht die Gefahr von rufschädigenden Behauptungen auf Basis persönlicher Konflikte. Andererseits ist es meistens kaum möglich, Belege für solche Behauptungen zu liefern. Entsprechend stärkt das Urteil zwar die Rechte von Unternehmen, schwächt zeitgleich jedoch auch den Datenschutz und gegebenenfalls auch die Meinungsfreiheit der Beschäftigten. Denn für Bewertungsplattformen für Kununu dürfte es viel leichter sein, beanstandete Bewertungen schlicht zu löschen, als diese zeit- und kostenintensiv auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Ferner kann bereits die reine Möglichkeit juristischer Konsequenzen Bewerter davon abhalten, eine kritische Beurteilung des Unternehmens abzugeben, um nicht auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben. Oder, um mangels eindeutiger Belege für einen eventuell entstandenen Schaden aufkommen zu müssen.
Bewertungsabgabe anonymisieren
Wer eine wahrheitsgetreue Bewertung abgeben möchte, ohne Repressalien befürchten zu müssen, kann die eigene Anonymität mittels einiger simpler Maßnahmen stärken. So bieten sogenannte Wegwerf-E-Mails oftmals die Möglichkeit, sich anonym bei Anbietern zu registrieren. Um zusätzlich auch die eigene IP-Adresse zu verschleiern, empfiehlt sich der Einsatz eines VPNs. Wir appellieren jedoch ausdrücklich, die vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht zu missbrauchen.