Amazon sah sich in seiner langjährigen Firmengeschichte bereits mehr als ein Mal mit Kritik konfrontiert. Auch mit solcher, die vor Gericht ausgetragen wurde. Im März 2022 gewann Amazon eine für Händler und Verbraucher besonders relevante Klage in den Vereinigten Staaten in Amerika. Doch nun legte der Kläger, der District of Columbia oder Washington D.C., Berufung ein. Diesmal erhält er jedoch mächtige Unterstützung in Form des Justizministeriums der Vereinigten Staaten und des kalifornischen Generalstaatsanwalts Rob Bonta. Letzterer kündigte seinerseits eine Klage an, die Amazon sowohl ökonomisch als auch finanziell schwer treffen könnte.
Kartellrechtsklage gegen Amazon
Die Vorwürfe gegen Amazon beziehen sich in erster Linie auf dessen Geschäftsverträge mit Händlern, die es letzteren verbieten, ihre Produkte auf anderen Portalen zu günstigeren Preisen anzubieten. Nun stellt Amazon seine Plattform Händlern nicht unentgeltlich bereit. Der Aufschlag wird an die Endverbraucher weitergereicht. Folglich müssen diese mehr für die Produkte zahlen, als es auf anderen Portalen mit geringeren Konditionen oder auf den eigenen Webseiten der Händler der Fall wäre.
Ferner heben die Kritiker hervor, dass Händler aufgrund der beherrschenden Marktposition von Amazon im Grunde keine andere Wahl haben, als den ihnen angebotenen Konditionen zuzustimmen und die Kosten ihrer Produkte auf sämtlichen Portalen anzuheben. Das Gleiche gilt übrigens auch für Deutschland. Hier betrug Amazons E-Commerce-Umsatz im Jahr 2020 rund 13.875,5 Millionen Euro. Eine Summe, die größer ist, als der zusammengerechnete Umsatz der Plätze zwei bis zehn.
Amazon weist derweil jegliche Kritik zurück. In einem Statement sagte ein Sprecher des Online-Versandhändlers gegenüber ArsTechnica, Verkäufer würden die Preise für ihre bei Amazon angebotenen Produkte selbst festlegen. Zudem behalte sich Amazon das Recht vor, Kunden keine Angebote hervorzuheben, die nicht wettbewerbsfähig seien. Die angestrebte Entlastung würde Amazon dazu zwingen, ihren Kunden höhere Preise anzubieten, was wiederum gegen die Kernziele des Kartellrechts verstieße.
Fragwürdige Geschäftspraktiken
In der Vergangenheit soll Amazon in den USA bereits Vereinbarungen mit fünf Verlagen in den USA getroffen haben, damit diese die Kaufpreise für E-Bücher an den des Online-Versandhändlers anpassen. Das soll die Kaufpreise in die Höhe getrieben haben. Außerdem behaupten Kritiker, Amazon Indien habe die ihm vorliegenden internen Daten der Händler dazu verwendet, um ihre Produkte zu kopieren und diese als Konkurrenzprodukte anzubieten. Wobei die Eigenmarken dank einer Manipulation der Suchalgorithmen prominenter in den Suchergebnissen platziert wurden.
In seiner aktuellen Klage fordert Bonta das Gericht dazu auf, das „wettbewerbswidrige Verhalten“ zu unterbinden und kalifornischen Verbrauchern eine Kompensation für den entstandenen Schaden auszahlt. Die Kompensationssummer könnte dabei sehr hoch ausfallen, wenn man der Berechnung zugrunde legt, dass jeder kalifornische Bürger über Jahre zu viel für die bestellten Produkte gezahlt haben könnte. Und dabei ist Amazon natürlich nicht nur in Kalifornien aktiv.
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