Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr im Online- und stationären Handel über 8.100 unterschiedliche Gerätetypen sanktioniert, wie sie mitteilte. Da pro Gerätetyp jeweils mehrere Tausend Geräte betroffen sind, entspricht das einer Gesamtstückzahl von mehr als 73 Millionen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Produkte haben alle eines gemeinsam: Sie erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen und wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. Zum Vergleich: 2022 waren es über 8.200 Gerätetypen mit einer Gesamtstückzahl von 16 Millionen.
47 Millionen „Stromsparboxen“ verboten
„Der Trend unzulässiger und risikobehafteter Produkte aus Drittstaaten setzt sich fort“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Bundesnetzagentur sei es 2023 gelungen, den Verkauf von Millionen nicht konformer Produkte auf Online-Marktplätzen zu stoppen. Er betonte dabei, dass das in Zusammenarbeit mit Betreibern von Online-Plattformen geschehe. „So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unzulässigen Produkten.“, so Müller.
Allein in der Online-Marktüberwachung seien mehr als 2.400 auffällige Angebote identifiziert worden. Man habe die Angebote von den Verkaufsplattformen löschen lassen. Das betraf eine Stückzahl von über 64 Millionen Geräten. Die hohe Zahl ist auch Ergebnis der fortwährend hohen Anzahl an nicht konformen Produkten, insbesondere aus Drittstaaten. So konnte im Jahr 2023 eine Vielzahl an Produkten auf neuen Online-Plattformen ausfindig gemacht werden. Die meisten dieser Produkte kannte die Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren von anderen Plattformen. Als Beispiel nennt sie rund 260 Angebote von mangelbehafteten „Stromsparboxen“ auf Online-Marktplätzen gelöscht. Allein hier kommt man auf eine verfügbare Stückzahl von mehr als 47 Millionen.
Auch Geräte mit formalen Mängeln wie beispielsweise fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden. Ein weiterer Fokus der Online-Marktüberwachung war die Überprüfung von Handsendern und Funkfernbedienungen. Dabei hat die Behörde rund 1 Million Angebote von Funksendern gelöscht. Der Grund: Sie funkten in einem sicherheitsrelevanten militärischen Frequenzbereich.
Um welche Plattformen es bei den Verboten ging, sagt die Bundesnetzagentur nicht. Es ist aber zu vermuten, dass der Amazon-Marktplatz-Angebote ebenso unter den Verkaufsplattformen wie die China-Shops rund um Temu und AliExpress.
Wechselrichter für Balkonkraftwerke stören Polizei-Frequenz
Im stationären Einzelhandel in Deutschland wurden insgesamt 31 Vertriebsverbote erlassen und 1.006 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von über 8 Millionen Geräten. Hier waren vor allem Wechselrichter für Balkonkraftwerke auffällig. Sie wiesen sowohl formale als auch messtechnische Mängel mit teils hohem Risiko aufwiesen. Die Verwendung von nicht konformen Wechselrichtern könne zu Störungen in den Frequenzbereichen führen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten nutzen.
Weiterhin überprüfte die Bundesnetzagentur smarte, funkgesteuerte Steckdosen, bei denen möglicherweise Gefahr für Leib und Leben aufgrund eines elektrischen Schlags an stromführenden Teilen besteht. Durch die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit den betroffenen verantwortlichen Wirtschaftsakteuren wurde demnach eine Rückholung der Produkte sowie die Einstellung der Produktion erzielt.
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