Die chinesische App TikTok aus dem Hause ByteDance musste in den vergangenen Jahren viel Kritik einstecken. Spionage und absichtliche Steigerung des Suchtpotenzials stellen dabei nur den Gipfel der Vorwürfe dar. Vergangenen Monat hat das Unternehmen eine weitere App in Frankreich und Spanien eingeführt: TikTok Lite. Damit können Nutzer Geld verdienen, ohne eigene Inhalte zu veröffentlichen. Ein Umstand, der der Europäischen Kommission ein Dorn im Auge ist.
EU-Kommission vs. TikTok Lite
Das Besondere an TikTok Lite (ab 18+) ist in erster Linie das sogenannte “Task and Reward Program”. Im Rahmen dessen können Nutzer unterschiedliche Aufgaben erledigen, um Punkte zu sammeln. Dazu zählt etwas das Anschauen von Videos, das Liken von Inhalten, das Folgen von Content Creatorn und das Werben von Freunden. Die gesammelten Punkte lassen sich ihrerseits gegen Belohnungen wie Amazon-Gutscheine, Geschenkkarten (via PayPal) oder TikTok-Münzen eintauschen. Letztere lassen sich als In-App-Währung verwenden.
Bei der Einführung der neuen App missachtete TikTok jedoch das in Europa gültige „Gesetz über digitale Dienste“ (DSA). Dieses besagt unter anderem, dass Unternehmen vor der Einführung einer neuen und potenziell risikoreichen Funktion, einen Risikobewertungsbericht vorlegen müssen – inklusive Maßnahmen zur Risikominderung. Als potenzielle Bedrohungen sieht die Kommission dabei negative Einflüsse auf die mentale Gesundheit an, denn das neue Feature könnte das Suchtverhalten von Anwendern weiter stimulieren. Besonders kritisch wäre dies in Kombination mit mangelhaften Altersverifizierungsmaßnahmen, die TikTok bereits im Rahmen eines älteren Verfahrens vorgeworfen wurden.
Als Folge hat die Europäische Kommission nun ein zweites Verfahren gegen TikTok eingeleitet. Dem sozialen Netzwerk wurden zunächst mehrere Fristen gesetzt, um die fehlenden Dokumente nachzureichen und Gegenargumente zu unterbreiten. Doch auch in diesem Fall kann es passieren, dass insbesondere das “Task and Reward Program” innerhalb der europäischen Grenzen verboten wird. Eine entsprechende Absichtserklärung ließ die Kommission bereits verlautbaren.
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