Die Bundesregierung hat es auf alle Autofahrer abgesehen und arbeitet an einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dabei sorgt ein Punkt für Aufsehen, der dazu führen könnte, dass schon bald viele Autofahrer tiefer in die Tasche greifen müssen, als bisher. Dabei geht es um Kleinigkeiten wie defekte Lämpchen oder fehlende Kappen an den Ventilen der Reifen.
Das sollen Autofahrer nicht mehr dürfen
Alle zwei Jahre wird die Hauptuntersuchung fällig. Ob beim TÜV, bei der Dekra oder der GTÜ: An der HU kommt keiner vorbei. Und wenn etwa der TÜV keine Plakette erteilt und man die Mängel zunächst beheben lassen muss, ist die Lage ernst. Denn dann handelt es sich um sicherheitsrelevante Teile. Jedoch gibt es bislang die sogenannte Mängelschleife. Die soll aber laut Neuregelung wegfallen. Und das wäre für Autofahrer mit höheren Kosten verbunden.
→ Tipps und Tricks: So lässt sich bei der Autoreparatur Geld sparen
In einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, steht, dass im Rahmen einer Novelle der StVZO die Mängelschleife bei der Hauptuntersuchung (HU) wegfallen soll. Diese Mängelschleife erlaubt es bislang, trotz eines geringen Mangels, die Prüfplakette zu erteilen. Geringe Mängel sind nach Angaben des TÜV etwa eine defekte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung, verschlissene Wischerblätter oder fehlende Kappen auf den Ventilen der Autoreifen.
So viel teurer wird es
In solchen Fällen kann der Prüfer trotzdem eine neue Plakette aufs Kennzeichen kleben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Der Autofahrer muss die im Prüfbericht vermerkten Mängel aber unverzüglich beseitigen. Und: Es obliegt dem Prüfer, die Plakette in dem Fall zuzuteilen. Einen Anspruch auf die Mängelschleife hat man als Autofahrer nicht. Doch mit dem Wegfall der Mängelschleife müsste man zu einer Nachuntersuchung, die abermals mit Kosten verbunden ist. Zu den rund 140 Euro, die TÜV, Dekra und Co. für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung verlangen, kämen dann etwa 30 Euro für eine Nachuntersuchung dazu.