Eine neue Patentklage sorgt für Aufsehen. Denn dieses Mal ist ein Hersteller betroffen, der namhafter kaum sein könnte: Samsung. Läuft es besonders schlecht, muss der koreanische Elektronikkonzern nicht nur hohe Entschädigungszahlungen leisten, sondern könnte in Deutschland auch vor einem Verkaufsstopp seiner hierzulande beliebten Galaxy-Handys stehen. Ganz so dramatisch dürfte es am Ende nicht werden. Doch der Erfolg, den das chinesische Unternehmen Datang Mobile jetzt vor dem Landgericht München I in erster Instanz erringen konnte, ist dennoch beachtlich (Aktenzeichen 21 O 16085/22).
Samsung-Handys nutzen wichtiges LTE-Patent
Laut Gericht verletzt Samsung ein von Datang Mobile gehaltenes LTE-Patent, das besonders dann zum Tragen kommt, wenn Gespräche von einer auf die nächste Mobilfunkzelle übergeben werden. Wichtig ist das nicht nur beim Gehen zu Fuß, sondern insbesondere auch beim Fahren mit dem Auto oder Zug. Nur mit dem Patent ist es dem Vernehmen nach möglich, eine Mobilfunkverbindung aufrechtzuerhalten, berichtet heise online. Seit August 2021 besitzt Datang den deutschen Patentteil und konnte sich mit Samsung bisher offenbar nicht auf Patentzahlungen einigen.
Laut Urteil des Landgerichts muss Samsung für alle seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauften Smartphones eine noch festzusetzende Entschädigungszahlung an Datang Mobile leisten. Auch vertritt das Landgericht München I die Auffassung, dass alle im Handel befindlichen Samsung-Handys zerstört werden müssen, wenn das von Datang gehaltene Patent ohne entsprechende Ausgleichszahlungen von Samsung verletzt wird. Davor rettet den Großkonzern bisher wohl nur die Tatsache, dass das Urteil bisher nicht rechtskräftig ist. Denn dafür müsste der Patentinhaber eine Sicherheitsleistung von rund 2,5 Millionen Euro hinterlegen. Das ist dem Vernehmen nach bisher nicht geschehen.
Berufung von Samsung ist wahrscheinlich
Samsung kündigte in einer Reaktion gegenüber heise online an, „das Gerichtsurteil gründlich prüfen“ zu wollen. Das schließe auch eine mögliche Berufung ein. Weiter heißt es: „Wir planen Maßnahmen unter Beachtung des Gerichtsurteils, die sicherstellen, dass unsere Kunden und deren Nutzungserlebnis von dem Urteil nicht beeinträchtigt werden.“ Parallel habe Samsung eine Nichtigkeitsklage eingeleitet, um gegen das zugrundeliegende Patent vorzugehen. Eine Neuverhandlung in nächsthöherer Instanz dürfte erst in einigen Monaten starten. Kunden von Samsung dürften deswegen zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen bevorstehen.