ADAC betont: Diese Bußgelder müssen Fahrer nicht zahlen

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Bereits ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt, schon wird man wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung dazu aufgefordert, ein Bußgeld zu bezahlen. Diese Situation dürfte jedem Autofahrer vertraut sein. Doch aktuell warnen ADAC und KBA vor den Strafen – aus gutem Grund.
Mann sitzt im Auto am Steuer

ADAC betont: Diese Bußgelder müssen Fahrer nicht zahlen

Wer die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss hierzulande mit hohen Geldstrafen rechnen. Bei Überschreitungen bis 10 km/h mit einem Pkw werden innerorts zwar „nur“ 58,50 Euro und außerorts sogar nur 48,50 Euro fällig. Doch die Bußgelder steigen rasant an und werden ebenso zügig auch um Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote ergänzt. So müssen Autofahrer, die die Maximalgeschwindigkeit innerorts um über 70 m/h überschreiten, laut dem Bußgeldkatalog mit 843,50 Euro Geldbuße, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Und auch außerorts sind es immerhin 738,50 Euro, zwei Punkte und drei Monate. Umso verwunderlicher ist es im ersten Moment, dass derzeit sowohl der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) als auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Autofahrer dazu auffordern, Bußgelder nicht zu bezahlen.

KBA verschickt keine Bußgeldbescheide

Der Grund für die Warnungen ist recht simpel: Bei den per E-Mail verschickten Bußgeldbescheiden handelt es sich um eine Betrugsmasche. Das KBA unterstreicht in diesem Kontext, die Behörde würde keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versenden und sei für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig. Zudem ginge jedem Bußgeldverfahren korrekterweise eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden voraus. Das gebe den Beteiligten Gelegenheit dazu, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.

Das betrügerische Schreiben dreht sich derweil um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die der Empfänger begangen haben soll. Eine direkte Anrede fehlt zwar, dafür wird das Datum des Vorfalls genannt sowie die Höhe der Geldstrafe: 158 Euro. Im weiteren Verlauf fordern die Täter Betroffene dazu auf, ein PDF-Dokument herunterzuladen. Darin sollen die erforderlichen Zahlungsinformationen enthalten sein. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass der Klick auf die entsprechende Verlinkung den Download einer Malware einleitet. Entsprechend rät das KBA davon ab, den Link zu öffnen.

Betrügerischer Bussgeldbescheid

So erkennst du betrügerische E-Mails

Abseits der fehlenden Anrede deutet auch das Fehlen eines Aktenzeichens auf Betrug hin. Ferner empfiehlt es sich, einen genauen Blick auf die Absenderadresse zu werfen. Diese lässt sich zwar mittels sogenanntem E-Mail-Spoofing manipulieren, doch entsprechende Fälle sind vergleichsweise selten. So wurde auch die dem KBA vorliegende Mail schlicht von einer Adresse mit der Länderkennung „RU“ verschickt. Wir raten dazu, entsprechende E-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben.

Bildquellen

  • Betrügerischer Bussgeldbescheid: KBA
  • Grünes Licht: Führerschein soll aufs Handy – spart 10 Euro: mahc / ShutterStock.com
  • ADAC betont: Diese Bußgelder müssen Fahrer nicht zahlen: Suthida Phensri / shutterstock.com

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