Achtung! Dieses Dokument musst du bis Freitag bei deiner Bank anfordern

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Es geht auf das Jahresende zu – und auch das Finanz- und Steuerjahr 2023 endet. Damit hier alles vernünftig läuft und du keine Nachteile hast, musst du noch bis 15. Dezember ein wichtiges Dokument bei deiner Bank anfordern.
Eine Frau unterschreibt ein Dokument (Symbolbild)
Nur noch bis 15. Dezember: Verlustbescheinigung anfordernBildquelle: JesusManuel1 / Pixabay

Dabei geht es um die Verlustbescheinigung. Diese weist dir Verluste aus, die du in diesem Jahr realisiert hast, wenn du mit Aktien, Fonds oder ETF gehandelt hast. Denn diese Verluste kannst du steuerlich geltend machen. Die gute Nachricht: Grundsätzlich werden Verluste, die du mit deinem Wertpapierdepot gemacht hast, automatisch mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet. Verluste, die in einem Jahr nicht mit Gewinnen bei derselben Bank verrechnet werden können, werden automatisch in das nächste Jahr übernommen.

Verlustbescheinigung der Bank macht Börsen-Verluste steuerlich geltend

Hast du aber bei verschiedenen Banken Depots, dann kann eine Verlustbescheinigung sinnvoll sein. Dann nämlich kannst du Gewinne, die du bei einem Depot realisiert hast, mit den Verlusten bei einem anderen Depot miteinander verrechnen lassen. Das geht über die Einkommensteuerklärung. Um das aber entsprechend verrechnen zu können, brauchst du die Verlustbescheinigung. Sie weist die Verluste eines Steuerjahres aus, die nicht bereits mit Gewinnen verrechnet wurden. Stellt deine Bank sie dir aus, so setzt sie deinen Verlusttopf mit Beginn des neuen Jahres wieder auf null.

Wichtig: Diese Verlustbescheinigung kannst du für das laufende Jahr 2023 nur noch bis kommenden Freitag, 15. Dezember 2023, bei deiner Bank beantragen. Darauf weisen derzeit verschiedene Banken, Steuerberater und Finanzseiten hin. In der Regel geht das online über das Kundenmenü deiner Depotbank. Findest du die entsprechende Funktion nicht, so hilft ein Anruf beim Kundenservice oder deinem Kundenberater.

Freistellungsaufträge ebenfalls nur noch bis Freitag zu ändern

Ebenfalls wichtig: Noch bis zum 15. Dezember kannst du die Freistellungsaufträge für das laufende Jahr bei deiner Bank ändern. Viele Banken geben diese Frist aus und bearbeiten später eingehende Änderungen nicht mehr. Auch hier geht es darum, Geld zu sparen, sofern du Zinsen für Tagesgeld oder Festgeld kassiert hast. Bis zu 1.000 Euro sind über den Sparerpauschbetrag steuerfrei, bei Eheleuten sogar 2.000 Euro. Hast du einen Freistellungsauftrag hinterlegt, werden dir keine Steuern abgezogen. Andernfalls kannst du sie dir über die Einkommenssteuererklärung zurückholen, was aber zusätzlichen Aufwand bedeutet.

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