In den vergangenen Jahren haben die Energiepreise zugenommen. Besonders teuer wurden Gas und Öl während der Energiekrise. Mittlerweile haben sich die Preise glücklicherweise stabilisiert, dennoch besteht beim Heizen ein großes Einsparpotenzial. Sparmaßnahmen sollen dazu dienen, unsere Energiekosten zu senken. Viele Methoden stehen dafür zur Verfügung, doch nicht alle sind empfehlenswert. Die falsche Wahl kann dich sogar unwissentlich deinen Mietvertrag kosten, wenn deine Heizkosten über einen Heizkostenverteiler ermittelt werden. In diesem Fall darfst du nämlich keinen Heizkörperventilator an deine Heizkörper montieren.
Heizkörperventilator in einigen Mietwohnungen verboten
Heizkörperventilatoren können eine hilfreiche Möglichkeit darstellen, die Energiekosten zu senken. Mit ihrer Hilfe lassen sich Räume schneller erwärmen, teilweise in der Hälfe der Zeit. Die Heizkörper können mit ihnen auf niedrigeren Temperaturen oder kürzer laufen, wodurch insgesamt weniger fossile Brennstoffe benötigt werden. Anbieter von Heizkörperventilatoren werben mit einer möglichen Kostenersparnis von bis zu 22 Prozent. Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht im Schnitt zwischen 12.000 und 18.000 Kilowattstunden an Gas. Das sind umgerechnet rund 960 bis 1.440 Euro jährlich, wenn man von einem Gaspreis von 8 Cent pro Kilowattstunde ausgeht. Mit einem Heizkostenventilator spart ein 4-Personen-Haushalt so circa 211 bis 317 Euro ein.
Ein einzelner Ventilator für einen Heizkörper kostet dich dabei lediglich um die 50 bis 60 Euro. Einige Hersteller bieten auch Mehrfachsets an, die im Preis pro Stück günstiger ausfallen. Das lohnt sich vor allem, wenn du mehrere Heizkörper zugleich mit der Energiesparmaßnahme versehen möchtest. Möchtest du hingegen zunächst austesten, wie viel Ersparnis dir eines der Geräte verschaffen kann, empfiehlt es sich den am meisten beheizten Raum damit auszustatten. In vielen Haushalten dürfte das auf das Wohnzimmer als Lebensmittelpunkt zutreffen.
Heizkörperventilatoren rentieren sich schnell
Je nach Anzahl der Heizkörper in deinem Haushalt rechnet sich die Aufrüstung somit bereits im ersten oder zweiten Jahr der Anschaffung für dich. Leider dürfen sie jedoch nicht zum Einsatz in Mietwohnungen kommen, die neben einer Zentralheizung auf Heizkostenverteiler setzen. In solchen Wohnungen würden die Geräte den Verbrauch des Einzelnen zum Nachteil der übrigen Nutzer der Heizungsanlage verfälschen. Wer gegen dieses Gebot verstößt, kann abgemahnt oder sogar gekündigt werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn die zentrale Heizungsanlage mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet ist. In diesem Fall darfst du deinen Heizkörperventilator anbringen.
Heizkostenverteiler kommen besonders häufig in Altbauten vor. Es handelt sich um kleine Geräte direkt an deinem Heizkörper, die von dir abgelesen werden müssen oder von einem Messdienst abgelesen werden. Bei einem Wärmemengenzähler hingegen gibt es eine zentrale Stelle in deiner Wohnung, an der du die Werte ablesen musst. Bist du dir unschlüssig darüber, was per Hausordnung in deiner Mietwohnung erlaubt ist, lohnt sich im Zweifelsfalle eine Anfrage bei deiner zuständigen Hausverwaltung. Am besten sollte die Auskunft dabei schriftlich erfolgen, damit du im Nachhinein nachweisen kannst, wie sich deine Verwaltung dazu geäußert hat.