Bei Autoposern ist er sehr beliebt: Der Kurfürstendamm in Berlin – kurz Ku’damm. Mal ist es der Autokorso nach einem Sieg einer deutschen oder türkischen Mannschaft, meist ist es aber nur das Angeben zumeist halbstarker Erwachsener, die in hochgerüsteten, teuren Autos auf sich aufmerksam machen wollen. Das Ergebnis: Lautes Aufheulen des Motors auch an roten Ampeln. Jetzt will Berlin ein Zeichen dagegen setzen und hat den bundesweit ersten Lärmblitzer in Betrieb genommen. Doch sorgen um einen Strafzettel muss sich erst einmal niemand machen. Der Lärmblitzer ist nur ein Test.
Blitzer ohne Folgen: Keine Strafen für „geblitzte“ Sünder
Der Lärmblitzer sammelt seit dieser Woche auf dem Mittelstreifen in der Nähe der Gedächtniskirche für acht Wochen Erkenntnisse, ob ein solcher Blitzer zuverlässig funktioniert. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin. Der Blitzer selbst ist noch im Prototyp-Stadium und stammt aus Frankreich. Vier Mikrofone und eine 180-Grad-Kamera sollen die Lärmsünder überführen. Während der achtwöchigen Aufstellzeit am Kurfürstendamm erfasst der Blitzer Fahrzeuge mittels ihrer Kennzeichen, die einen Vorbeifahrtspegel von 82 dB(A) überschreiten. Gegen das Aufheulen des Motors an der Ampel macht man also (noch) nichts. Anhand der Kennzeichen soll eine Reihe von technischen Merkmalen der Fahrzeuge bei der Berliner Zulassungsbehörde und beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden. Das ist unter anderem das Jahr der Erstzulassung, die Fahrzeugklasse, die Aufbauart, die Antriebsart (Kraftstoff) und das Fahrgeräusch in dB(A). Anschließend will man die Kennzeichen löschen, ohne vorher Halterdaten abzufragen. Strafen soll es nicht geben.
Ausgestattet ist der Lärmblitzer mit vier Mikrofonen und einer 180-Grad-Weitwinkel-Kamera. Das Gerät detektiert laut Senat derzeit lediglich die Schallquelle. Halterdaten oder Gesichter erfasse man bei den Tests in Berlin nicht, auch eine Ahndung erfolgt somit nicht. Das Gerät der Firma Viginoiz ist eine bezahlte Leihgabe aus Frankreich. Dort wird es unter dem Namen „Hydre“ bereits seit 2022 an mehreren Standorten erprobt. Die Ergebnisse des Projekts fließen in den neuen Lärmaktionsplan für Berlin ein, der im Juli 2024 veröffentlicht werden soll.
Strafen für zu laute Autos können hoch sein
„Das Thema Verkehrslärm, etwa durch Tuning von Fahrzeugen oder durch starkes Beschleunigen, bedeutet für viele Menschen in Berlin Stress“, sagt Berlins neue Verkehrssenatorin Manja Schreiner. Im Rahmen des Tests solle nun erst einmal geklärt werden, warum ein erfasstes Auto zu laut ist, ob das möglicherweise legal ist oder der Halter das Auto manipuliert hat. Denn natürlich sind auch schwere LKW, die beschleunigen laut – ganz legal.
Gemäß § 49 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es verboten, Fahrzeuge zu führen, die die festgelegten Geräuschgrenzwerte überschreiten. Die konkreten Lärmgrenzwerte variieren je nach Fahrzeugtyp, Hubraum und Baujahr. Bei Verstößen gegen die Lärmgrenzwerte können Bußgelder drohen. Die genauen Strafen und Bußgelder hängen von der Schwere des Verstoßes, können jedoch bei 100 Euro liegen. Zusätzlich können die Behörden bei wiederholten Verstößen auch Maßnahmen wie Fahrverbote oder die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen.