Am 1. April trat in Bayern eine neue Regelung in Kraft, die in erster Linie Fahrer von E-Fahrzeugen begünstigt. Bisher mussten diese wie alle anderen auch für das Abstellen ihres Wagens auf öffentlichen Parkplätzen bezahlen. Doch damit ist nun Schluss.
Was dürfen E-Autofahrer, was nicht?
Noch Ende 2024 stimmte der Ministerrat dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu, Elektrofahrzeuge kostenfrei parken zu lassen. Die neue Regelung gilt dabei nicht nur für rein elektrisch betriebene Autos, sondern auch für von außen aufladbare Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge – respektive grundsätzlich für alle Autos mit einem „E“ am Ende des Nummernschilds. Diese dürfen fortan bis zu drei Stunden kostenlos parken.
Zum Feststellen des Startzeitpunkts können wahlweise eine gewöhnliche Parkscheibe, entsprechend umgestellte Parkautomaten mit einem kostenfreien Ticket oder Park-Apps mit Zusatzfeld genutzt werden. Zumindest sofern vorhanden. Zur Erinnerung: Wer ohne gültigen Parkschein oder in dem Fall eine korrekt eingestellte Parkscheibe parkt, muss je nach Parkdauer mit einem Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen.
Nur auf öffentlichen Parkflächen
Die Gebührenbefreiung gilt, wie bereits erwähnt, nur auf öffentlichen Parkplätzen. Privatparkplätze werden in der neuen Regelung nicht berücksichtigt: „Das können vor allem Parkplätze sein, die mit einer Schranke versehen sind,“ so Herrmann. „Oder Parkhäuser, bei denen man bei der Einfahrt ein Ticket ziehen muss.“ Demnach seien auch Supermarktparkplätze in der Regel keine öffentlichen Parkplätze.
Ferner unterstreicht der Minister, dass Fahrer von E-Autos unbedingt die zulässige Höchstparkdauer beachten müssen. Denn diese könne bei weniger als drei Stunden liegen – was auch durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt würde.
Einige Städte verwarfen das Konzept
Die Idee hinter der neuen Parkregelung liegt einerseits darin, die Attraktivität von E-Autos zu steigern. Andererseits erhofft man sich jedoch auch einen Beitrag zur Luftreinigung in Ballungsräumen sowie weniger Fahrzeuglärm. Kurzum: Sowohl die Umwelt als auch die allgemeine Lebensqualität sollen profitieren.
Innovativ ist die neue Regelung abseits des großen Wirkungsgebiets nicht. In einzelnen deutschen Städten traten ähnliche Gebührenbefreiungen bereits vor Jahren in Kraft – und wurden mittlerweile sogar teilweise wieder verworfen. Hans-Joachim Gleißner, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Fürth, rückte in diesem Zusammenhang vor allem den finanziellen Aspekt in den Vordergrund: „Der Platzbedarf eines Elektroautos ist genauso groß, wie der eines Verbrenners. Der Unterschied ist nur, dass die E-Autos deutlich teurer sind. […] Wieso sollen die (einkommensschwachen Familien) die Parkgebühren zahlen, während einkommensstärkere Bevölkerungsschichten, die ein E-Auto fahren, das nicht tun müssen.“
Ob dieser Umstand den Nutzen für die Umwelt und die potenziell gesteigerte Lebensqualität überwiegt, ist fraglich. Das neue Angebot in Bayern ist zunächst bis Ende 2026 befristet.
