Das zumindest in Städten als flächendeckendes Netz von Unitymedia geplante WLAN für alle wird über die Router der Nutzer des Kabelnetzbetreibers generiert, nutzt allerdings laut Anbieter weder die Bandbreite des Kunden, noch das private WLAN. Alles soll sauber getrennt werden. Ein paar kleine Haken gibt es trotzdem: So sollen Nutzer, die im Gegenzug zur Teilnahme mit dem eigenen Router das WLAN kostenlos nutzen können, ihren Router nicht mehr ohne weiteres ausschalten können. In Foren und sozialen Medien werden gerade die Für und Wider abgewägt und diskutiert. Für denjenigen, deren WLAN-Router nicht zum Sender und Empfänger für Fremde werden soll, gibt es allerdings auch eine einfache Möglichkeit dem zu entgehen.
Kunden werden von Unitymedia nach eigenen Angaben per Post über die Aktivierung des Wifispots informiert. Ein kurzer Blick in das Kundencenter auf der Homepage des Netzanbieters genügt jedoch meist ebenfalls, um sich über den aktuellen Wifispot-Status zu informieren. Dort wird hinterlegt, ob der jeweilige Router genutzt wird. Sollte es so sein, kann im Kundencenter auch direkt widersprochen werden. Dorthin gelangen Kunden wie folgt:
- Kundencenter öffnen und einloggen
- „Meine Produkte“ → Internet
- WifiSpot Einstellungen auswählen
- WifiSpot sperren
Damit sollte der Zugang gesperrt sein. Für weitere Informationen bietet Unitymedia auch andere Wege. Per Hotline ist der Anbieter unter den Nummern
- 0221 / 466 191 00,
- 0800 / 700 11 77 (kostenlos aus dem Unitymedia-Netz) und
- 0176 / 888 663 10 (kostenlos von Unitymedia-Mobil-Anschlüssen)
zu jeder Zeit erreichbar. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail (kundenservice@unitymedia.de) möglich.
Nicht nur Kunden selbst echaufierten sich über das Vorgehen und die Realisierung bei der Einführung des WLAN-Netzes. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Netzbetreiber Unitymedia schon abgemaht. Nachdem Unitymedia die Aktivierung der Wifispots ohne Zustimmung der Nutzer zunächst durch das Landgericht Köln untersagt wurde, hat zuletzt das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Unitymedia-Hotspots sehr wohl auf Firmenwunsch freigeschaltet werden dürfen.