Hohe Heizkosten haben die Bevölkerung innerhalb der vergangenen Monate an ihre finanziellen Grenzen getrieben. Während erste Einwohner längst von Zuschüssen in Form der Gaspreisbremse profitieren, mussten Besitzer anderer Heizungsarten bisher allein ausharren. Ab sofort hat das Warten für viele ein Ende. So kommst du an deinen Heizkosten-Zuschuss bis zu 2.000 Euro vom Staat.
Diese Bundesländer haben die Antragsverfahren eröffnet
Lange Zeit mussten Bürger auf die Möglichkeit, den Heizkosten-Zuschuss zu beantragen warten. Denn das Antragsverfahren ist eine weitere, bürokratische Herausforderung für Bund und Länder. Zudem hatten einige Bundesländer bereits unabhängig von dem Bundeshilfsprogramm eigene Heizkostenhilfen für ihre Bürger zur Verfügung gestellt, sodass laufende Verfahren zur Anpassung unterbrochen werden mussten. Nicht alle Länder ziehen dabei organisatorisch für die Umsetzung am gleichen Strang. Allerdings scheint man aus der Vergangenheit gelernt zu haben, sodass zumindest ein Großteil von ihnen ein gemeinsames Service-Portal nutzt. Dadurch ist die Anlaufstelle für die Antragsstelle bei diesem Zuschuss für immerhin 13 der 16 Bundesländer identisch.
Ab sofort kannst du für die Länder hier deinen Antrag für die folgenden Bundesländer einreichen:
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen zählen jedoch nicht darunter, sondern bieten gesonderte Anlaufstellen. Die Anträge für Bayern kannst du ab dem 15. Mai einreichen, Nordrhein-Westfalen will das Verfahren ab Mitte Mai eröffnen. Berlins Antragsseite verrät, dass Anträge bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden können. Allerdings hatte Berlin bereits vor der bundesweiten Lösung eines Heizkosten-Zuschusses ein Antragsverfahren für eine eigene Heizkostenhilfe eröffnet. Zurzeit steht die Plattform daher unter einer Antragspause, die aufgehoben werden soll, sobald die Anpassung an das neue Bundeshilfsprogramm erfolgt ist. Ein Enddatum für die Antragspause ist hierbei noch nicht bekannt. Der Heizkosten-Zuschuss gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022.
Bis zu 2.000 Euro vom Start: So errechnet sich dein Heizkosten-Zuschuss
Der Heizkosten-Zuschuss orientiert sich an einer komplexen Formel, die der Gesetzgeber bereitgestellt hat. In einem Beschluss der Bundesregierung aus dem Dezember 2022 hieß es „Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas– und Wärmepreisbremsen wie folgt berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge).“ Der Referenzpreis ist somit ein wesentlicher Orientierungspunkt dafür, ob du überhaupt für einen Heizkosten-Zuschuss infrage kommst. Je nach Heizmedium unterscheiden sich die festgelegten Referenzpreise dabei stark voneinander. Damit du einen Zuschuss erhältst, muss der Bestellpreis pro Einheit auf deiner Rechnung mehr als den doppelten Referenzpreis betragen. Zudem muss die Summe, die am Ende nach der Formel ermittelt wird, mindestens 100 Euro betragen. Somit sind Zuschüsse zwischen 100 und 2.000 Euro pro Haushalt möglich.
Damit du für den Zuschuss infrage kommst, muss deine Rechnung immer mindestens 125 Euro über dem doppelten Referenzpreis deines Heizmaterials liegen. Sobald du eine Rechnungssumme von mindestens 2.500 Euro über dem doppelten Referenzpreis erreichst, erhältst du die maximale Summe des Heizkosten-Zuschusses. Der nachfolgenden Tabelle kannst du auf einen Blick entnehmen, ob deine Preise pro Einheit dich für den Heizkosten-Zuschuss berechtigen:
Heizmaterial | Referenzpreis | Mindestpreis pro Einheit |
---|---|---|
Heizöl | 71 Cent pro Liter | 142 Cent pro Liter |
Flüssiggas | 57 Cent pro Liter | 115 Cent pro Liter |
Holzpellets | 24 Cent pro Kilogramm | 49 Cent pro Liter |
Holzhackschnitzel | 11 Cent pro Kilogramm | 23 Cent pro Kilogramm |
Holzbriketts | 28 Cent pro Kilogramm | 57 Cent pro Kilogramm |
Scheitholz | 85 Cent pro Raummeter | 171 Cent pro Raummeter |
Kohle/Koks | 36 Cent pro Kilogramm | 73 Cent pro Kilogramm |
Solltest du für den Zuschuss infrage kommen, lass dir mit der Antragsstellung nicht zu viel Zeit. Die meisten der Länder haben auf dem gemeinsamen Service-Portal zwar noch keine Frist für den letztmöglichen Antrag ausgewiesen. Dennoch wird der Ansturm auf den Zuschuss groß ausfallen, sodass du mit einer langwierigen Bearbeitungsdauer rechnen solltest. Das Ausfüllen der Formulare selbst soll dieses Mal dabei lediglich 10 bis 15 Minuten beanspruchen.