1&1: Unlimited-Flatrate unter Beschuss

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1&1 hat Stress mit den Verbraucherschützern. Grund dieses Mal: die Handytarife mit (vermeintlich) unbegrenzter Datennutzung. Die Verbraucherzentrale NRW stört sich an „intransparenten Vertragsklauseln“.
1&1 Logo auf Fahne

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In den sogenannten Unlimited-Tarifen bewirbt 1&1 unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen, behält sich jedoch das Recht vor, Verträge bei einer „unüblichen Nutzung“ einzuschränken oder zu kündigen. „Diese Praxis halten wir für rechtswidrig“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Es geht dabei also nicht um das Nachbuchen von kostenlosen Datenpaketen. Vielmehr behält sich 1&1 demnach das Recht vor, dir den Vertrag zu kündigen, wenn du die kostenlosen Datenpakete zu oft nachbuchst und entsprechend viel Datentraffic verursachst.

Verbraucherschützer: Unlimited-Nutzer wollen unbegrenzte Nutzung

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW widerspricht die Klausel dem von zu erwartenden Leistungsumfang einer Datenflatrate. „Wer einen Unlimited-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung – genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1″, sagt Tergek. Es könne nicht sein, dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt wird, meinen die Verbraucherschützer.

Die Verbraucherzentrale NRW hat 1&1 daher nun aufgefordert, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten. Der Anbieter soll für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife sorgen. Sollte das Unternehmen innerhalb der noch laufenden Frist nicht reagieren, behält sich die Verbraucherzentrale NRW vor, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Nach der Klausel in den Leistungsbeschreibungen der Unlimited-Tarife von 1&1 ist das eigentlich unbegrenzte Highspeed-Datenvolumen nur für eine „übliche Nutzung“ vorgesehen. Dort heißt es im Punkt 15.3 wörtlich:

Tarife mit unlimitiertem Highspeed-Datenvolumen dienen ausschließlich der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif. Im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens wird 1&1 Sie über die überhöhte Nutzung in Kenntnis setzen. Überschreiten die Kunden den hiernach bestimmten üblichen Umfang in der Folge erneut, ist 1&1 berechtigt, die Bereitstellung von Datenvolumen auf eine geringere Geschwindigkeit zu drosseln oder einzustellen. […] 1&1 geht weiterhin von einer missbräuchlichen Nutzung ab dem 10-fachen der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif in einem Abrechnungszeitraum aus. In diesem Fall behält sich 1&1 vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. […]

Die zitierte Leistungsbeschreibung von 1&1 ist auf den 10. März datiert. Unklar ist, ob die Formulierung mit der zehnfachen Nutzung erst zu diesem Stichtag aufgenommen wurde. Denn die Verbraucherschützer bemängeln, dass unklar bleibe, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als „unüblich“ gilt. Verbraucher hätten keine Möglichkeit, zu erkennen, wann sie gegen die Vertragsbedingungen verstoßen könnten. „Dies widerspricht nicht nur dem Transparenzgebot, wonach Vertragsbestimmungen klar und verständlich sein müssen, sondern auch den Erwartungen an eine Datenflatrate“, sagt Tergek. Tatsächlich wissen Verbraucher nicht, wo die übliche Nutzung anderer Kunden mit dem gleichen Tarif liegt.

Das sagt 1&1

Gegenüber Spiegel Online bestätigte 1&1, dass man Verträge „nur in wenigen Fällen“ gekündigt habe. Bei den betroffenen Kunden habe der Datenverbrauch den durchschnittlichen Verbrauch um das Zehnfache überstiegen. Man vermutet hier, dass die SIM-Karte als Ersatz für einen Breitbandanschluss verwendet wurde. „Es geht nicht darum, beworbene Leistungen einzuschränken, sondern Missbräuche auszuschließen. Das liegt im Interesse aller Kunden, denn andernfalls müssten wir die Preise erhöhen“, zitiert Spiegel Online eine Sprecherin.

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