Handyvertrag: Du willst kündigen?
Ein Mobilfunkvertrag ist heutzutage schnell abgeschlossen. In der Regel bindet man sich damit 24 Monate an einen Anbieter. Ohne rechtzeitige Kündigung bleibt man mindestens ein weiteres Jahr Kunde und damit zahlungspflichtig. Das Kündigungsschreiben muss spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Anbieter vorliegen.
Warum aber kündigen, wenn man mit dem Vertrag grundsätzlich zufrieden ist? Je nach Handyvertrag kann es passieren, dass der Vertrag nicht zu den gleichen, sondern zu höheren Konditionen verlängert wird. Auch ein neues Smartphone ist manchmal günstiger, wenn der Anbieter den Vertrag des Kunden doch noch verlängern kann. Die rechtzeitige Kündigung des Handyvertrags empfiehlt sich.
Die einfache Lösung: Die schriftliche Kündigung schon kurz nach Vertragsabschluss abschicken, so bleibt man in jedem Fall innerhalb der Frist. 14 Tage sollten allerdings verstreichen, sonst könnte die Kündigung als Widerruf gewertet werden.
Schnell-Check: Was ist bei der Kündigung zu beachten?
- 3 Monate Kündigungsfrist
- Kündigung in Textform
- Es zählt das Datum des Posteingangs, nicht der Poststempel
Jetzt schnell und einfach kündigen
So funktioniert’s: Mit dem Kündigungs-Konfigurator von inside digital kannst du das fertige Kündigungsschreiben für deinen Anbieter erstellen und anschließend ausdrucken oder zum Mail-Versand abspeichern. Wir generieren für dich unter Einbeziehung deiner Mobilfunk- und Kundennummer eine versandfertige Muster-Kündigung, die nur noch abgeschickt werden muss. Damit du das Muster Kündigungsschreiben mit deinen Daten herunterladen kannst, wird sie für eine begrenzte Zeit auf unserem Webserver zwischengespeichert. Die Kündigung wird selbstverständlich nicht veröffentlicht, nur du hast mit deinem speziellen Link Zugriff darauf. Die Online-Vorlage für eine Kündigung vom Handyvertrag lässt sich für alle Tarife in wenigen Schritten erstellen und anschließend ausdrucken. Weitere Informationen, wie inside digital mit deine Daten schützt, enthält die Datenschutz-Erklärung.
Achtung: Wenn du deinen Handy-Vertrag zu früh kündigst, verlierst du möglicherweise Vorteile. Kündigst du zu spät, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr zu schlechteren Konditionen. Du kannst dich daher auch an die rechtzeitige Kündigung deines Vertrages von unserem Partner remind.me erinnern lassen.
Du solltest auch beachten, dass du einen Handyvertrag, der nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurde, auch per E-Mail kündigen kannst. Die sicherste Art, einen Handyvertrag zu beenden, ist und bleibt allerdings, die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Beachte dabei die vereinbarte Kündigungsfrist und -form. Bei Fragen dazu und/oder bei allen Sondervereinbarungen zu deinem Handyvertrag solltest du dir Rat bei einem Rechtsberater einholen. Dieser hilft auch bei der finalen Ausgestaltung eines Kündigungsschreiben.
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Rein rechtlich ist inzwischen für neuere Verträge auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Wir raten davon aber ab und empfehlen, das Kündigungsschreiben per Post zu schicken. Bietet ein Provider aber die Kündigung im Kundenmenü an, dann kann man diese vornehmen. Achte aber darauf, dass es sich wirklich um eine rechtssichere Kündigung handelt, nicht um eine Kündigungsvormerkung oder ähnliches.
Warum sich eine Kündigung in jedem Fall lohnt
Ähnlich wie auf dem Strom- oder Gas-Markt scheuen viele Verbraucher oft, eine Kündigung zu schreiben, weil ihnen der Aufwand zu groß oder zu formell erscheint. Ein großer Fehler. Denn umständlich ist die Kündigung eines Handyvertrags keinesfalls. Und wenn man nach einer Kündigung auch noch Geld sparen kann, sollte das Grund genug sein, ein paar Minuten zu investieren, um eben doch zu kündigen. Zu beachten ist, dass für eine fristgerechte Kündigung immer das Eingangsdatum vom Kündigungsschreiben beim Anbieter maßgeblich ist. Das Datum auf dem Poststempel ist für den Provider nicht bindend. Rechtzeitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, ist extrem wichtig.
Vor dem Hintergrund, dass jeder Provider um seine Kunden kämpft, ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ratsam. Wer seinen Handyvertrag rechtzeitig kündigen kann, erhält kurz vor Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit meist ein verbessertes Angebot von seinem Anbieter. Wer Geld sparen will, sollte also clever sein und vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigung aussprechen.
Der Kunde entscheidet selbst, ob er das (verbesserte) Angebot seines Providers annimmt oder einen Anbieterwechsel anstrebt. Auch wenn du schon gekündigt hast: Eine Rücknahme der Kündigung ist jederzeit möglich – auch wenn der Handyvertrag am Ende zu den gleichen Konditionen wie bisher weiterlaufen soll.
Wichtig: Damit es bei der Kündigung des Handyvertrags zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, ist es wichtig, vom Provider immer eine schriftliche Bestätigung anzufordern. Und sollte der Anbieter einmal von sich aus die Preise erhöhen: Kündigung schreiben! Wird der Handyvertrag zu Lasten des Nutzers verschlechtert, ist es möglich, eine fristlose Kündigung vom Handyvertrag per Kündgungsschreiben auszusprechen. Man spricht vom außerordentlichen Kündigungsrecht oder Sonderkündigungsrecht.
Wann läuft mein Vertrag aus?
Zwei Jahre Handyvertrag können eine lange Zeit sein. Wie bringt man das Vertragsende in Erfahrung, wenn man die Vertragsdaten verlegt hat oder. Zum Beispiel mit einem Anruf bei der Kunden-Hotline oder mit einem Blick in die Vertragsunterlagen, die auch das Abschlussdatum und damit auch das Vertragsende beinhalten. Zudem bieten viele Provider auf ihrer Homepage die Möglichkeit, in einem Online-Kundencenter die wichtigsten Vertragsdaten einzusehen.
Auch die Apps der verschiedenen Anbieter bieten Einblicke in die Vertragsinhalte. Spätestens in den AGB der Anbieter oder Provider ist die Kündigungsfrist für alle angebotenen Handyverträge einsehbar. Das alles kann dabei helfen, die in jedem Handyvertrag verankerte Kündigungsfrist einzusehen. Anschließend geht die Kündigung unfallfrei raus.
Was passiert mit meiner Rufnummer?
Deine Handynummer kannst du bei einer Kündigung immer mitnehmen zum neuen Anbieter. Beim Wechsel ist der bisherige Anbieter verpflichtet, die Handynummer freizugeben, damit du problemlos wechseln kannst. Das gilt auch für eine außerordentliche Kündigung wegen einer Preiserhöhung. Allerdings darf er am Ende des alten Vertrags für die Rufnummer etwa 30 Euro verlangen.
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